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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

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Gesetzentwurf zur Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

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Mit dem Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sollen die im

00:00:14.840 --> 00:00:21.280
Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr erfüllt werden.

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Hierzu sollen reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.

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Jedes neue Elektrofahrzeug wird maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Ein 2026

00:00:35.240 --> 00:00:41.320
zugelassenes Fahrzeug ist folglich zehn Jahre steuerbefreit. Wechselt das Auto den Besitzer,

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kann der Erwerber noch die verbleibende Restzeit aus dem für das Elektrofahrzeug

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geltenden Zehnjahreszeitraum nutzen. Die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine

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Elektrofahrzeuge gilt für solche Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmalig zugelassen werden.

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Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

