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Aufnahmestopp Mandanten

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse.

Derzeit können wir keine neuen Mandanten mehr annehmen und müssen neue Anfragen leider ablehnen.
Wir hoffen, dass wir unseren Interessenten bald wieder einen Termin anbieten können.

Wir bitten daher um ihr Verständnis und entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Thiems

Offenheit Kreativität Mut Diskretion

Zählen Stellplatzkosten der Zweitwohnung zu den Werbungskosten?

Steuernews-TV März 2024

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Stellplatzkosten der Zweitwohnung nicht zu den Unterkunftskosten, sondern zu den Mehraufwendungen zählen und als solche in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Mehr dazu sehen Sie jetzt in Steuernews-TV!

Erscheinungsdatum:

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